Preise für Dolmetschen
Meine Honorare lassen sich mit dem vergleichen, was andere hochqualifizierte Spezialisten veranschlagen. Trotzdem nenne ich hier ungern Preise für Arbeitsstunden, Dolmetschtage oder Beraterstunden,
denn jedes Projekt ist anders. Ich möchte Ihnen gerne ein auf Ihr Projekt zugeschnittenes Angebot unterbreiten, sprechen Sie mich an!
Mindestabnahmezeit sind vier Stunden; ein normaler Konferenztag dauert sechs Stunden.
Bei mehreren Tagen oder wenn ein Rahmenvertrag besteht, wird der Einzeltag nochmals günstiger.
Viele Dolmetscher bieten in der Regel keine halben Tage an oder nur dann, wenn das Arbeitsthema zur eigenen Spezialisierung gehört. Denn alles steht und fällt mit der Vorbereitung, und die braucht Zeit.
Diese wird übrigens nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Wenn mich kleine Firmen/Einrichtungen oder Privatkunden buchen, z.B. fürs Standesamt,
gewähre ich gerne Preisnachlässe, die den wirtschaftlichen Möglichkeiten meiner Kunden angepasst sind.
Beim Behördendolmetschen wird gemäß JVEG abgerechnet:
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) + Anfahrtpauschale.
Ausfallhonorare richten sich nach der Kurzfristigkeit der Absage, um den Vorbereitungsaufwand zu entschädigen.
Preise für Übersetzen
Beim Übersetzen dienen Normzeile, Anschläge oder Wortanzahl als Berechnungsgrundlage (z.B. €1,55 für jeweils angefangene 55 Anschläge nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)).